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Auto & Verkehr

Es hat gekracht: was tun?

Es hat gekracht: was tun?

Ein klarer Fall: Nach einem Unfall mit Verletzten ist der Notruf zu wählen. Bilder: Benjamin Nolte/dpa-tmn

Nach einem Unfall liegen die Nerven meistens blank. Trotzdem gibt es für Betroffene einiges zu beachten.

Ein Unfall ist ärgerlich genug - umso wichtiger, dass Betroffene und Ersthelfer nach dem ersten Schock die Ruhe behalten und richtig reagieren.

Eine Anleitung des Automobilclub von Deutschland (AvD) soll helfen. Diese Tipps schaffen einen Überblick.

Unfallstelle sichern

Betroffene sollten zuerst die Zündung des Fahrzeugs aus- und das Warnblinklicht einschalten. Zusätzlich rät der AvD außerhalb geschlossener Ortschaften allen Beteiligten zu einer Warnweste.

Im Anschluss wird die Unfallstelle abgesichert. Es gilt: Das Warndreieck steht außerorts entgegen der Fahrtrichtung 100 Meter und innerorts 50 Meter entfernt vor dem Unfallwagen stellen.

Erste Hilfe leisten

Ist jemand verletzt? Dann müssen unbedingt Polizei und Rettungsdienst alarmiert werden. Eventuelle Unfallopfer werden anschließend versorgt oder aus dem Gefahrenbereich gebracht. Wer sich unsicher ist, fragt Passanten um Hilfe oder holt sich über den Notruf 112 Rat.

Polizei rufen

Ist etwas beschädigt - etwa Leitplanke, Begrenzungspfahl, Wildtier oder Bäume - oder sind Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen involviert, muss die Polizei (110) alarmiert werden. Der AvD verweist darauf, dass andernfalls Unfallverursacher wegen Fahrerflucht belangt werden könnten.

Informationen sammeln

Ist der Unfallort gesichert und sind Verletzte versorgt, sollten Betroffene schon einen Schritt weiter denken, rät der Autoclub. Für die korrekte Schadensabwicklung braucht es die Namen aller Beteiligten, Anschrift, Kennzeichen, Versicherer und Versichertennummer. Bei ausländischen Fahrzeughaltern ist auch die Grüne Karte notwendig.

Gibt es Zeugen?

Die Betroffenen sollten mit den Zeugen Kontaktdaten austauschen und ihre Schilderung schon vor Ort notieren. Im besten Fall, so der AvD, bleiben sie so lange am Unfallort, bis die Polizei eintrifft.

Unfallbericht ausfüllen

Fahrer sollten ein Blanco-Formular des Europäischen Unfallberichts bereits im Handschuhfach mitführen, empfiehlt der AvD. Dieses Formular kann man zum Beispiel auf der Website des Clubs herunterladen. tmn/dpa


Pflichten

Erste Hilfe kann Leben retten: Wie es einem Unfallopfer ergeht, hängt ganz wesentlich davon ab, ob ihm frühzeitig und durchgehend geholfen wird. Gleichzeitig ist Erste Hilfe eine gesetzlich geregelte Pflicht. Dazu zählt in erster Linie, einen Notruf abzusetzen - darüber hinaus etwa auch die Unfallstelle abzusichern, Blutungen zu stillen oder die Opfer in die stabile Seitenlage zu bringen. -

Die Bildung einer Rettungsgasse ist Pflicht, wenn der außerörtliche Verkehr zu stocken beginnt oder ein Stau entstanden ist.

Das Mitführen von Erste-Hilfe-Equipment ist gesetzlich vorgeschrieben: Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten müssen im Auto immer mitgeführt werden. Seit Februar 2023 muss der Verbandskasten künftig um zwei medizinische Masken ergänzt werden. die staubdicht verpackt sein sollen.

Wichtig: Eine Austausch- oder Nachrüstpflicht für bestehende Kfz-Verbandskästen besteht dabei nicht. Verbandskästen mit den bislang gültigen Ausgaben der DIN 13164 Januar 1998 und Januar 2014 dürfen also weiterverwendet werden - sofern sie nicht abgelaufen sind.

zuletzt aktualisiert: 04.02.2023