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Bauen, Wohnen & Garten

Feuchtigkeit und Nässe

Bautrocknung: Wasserschäden umgehend trocknen lassen

Feuchtigkeit und Nässe

Die Trocknung sollte man immer Profis überlassen. Archivfoto: HLC/Remmers/©aleksandar29–stock.adobe.com

Steht nach einem Unwetter der Keller unter Wasser, dann sollten Hausbesitzer schnell handeln, mahnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Nasse Keller müssen schnell und sorgfältig getrocknet werden, denn nasse Wände und feuchtes Raumklima sind ideale Nährböden für Schimmel. Bereits jede zweite Wohnung, so rechnet der VPB langjährige Erfahrungen hoch, ist vom Schimmel befallen. Hauptursache für den Schimmelbefall sind Feuchtigkeit und Nässe, die durch Bauschäden ins Haus eindringen und dann nicht sachgemäß behoben und getrocknet werden. Schimmelschäden sollten sehr ernst genommen werden, warnt der Verbraucherschutzverband, denn rund einhundert der 100 000 existierenden Schimmelpilzarten gefährden die Gesundheit der Hausbewohner.

Haben sich Schimmelpilze erst einmal im Gebäude etabliert, dann hilft nur eines: Sanierung aller betroffenen Bauteile und notfalls sogar deren Ausbau. Im Keller sind meist Boden und Wände gleichermaßen betroffen. Die Wandsanierung ist aufwändig, aber unumgänglich: Der Putz muss komplett abgeschlagen und die Oberfläche neu aufgebaut werden. Einfach nur drüber streichen, das funktioniert nicht, warnt der VPB.

Schimmelsanierung, so warnt der VPB, ist keine Sache für den Heimwerker, ebenso wenig wie das Trocknen der nassen Räume. In beiden Fällen sollten sich Hausbesitzer zunächst vom Bausachverständigen beraten lassen. Er prüft Art und Ausmaß des Wasserschadens und rät zur angemessenen Trocknungs- oder Sanierungsmethode. Dabei ist die meist angewandte Trocknungsmethode mit einem Gebläse häufig gesundheitsschädlich, weil sie überhaupt erst Schadstoffe und Schimmelsporen im ganzen Haus verteilt. Erste Adresse für die Ausführung der beschlossenen Arbeiten sind immer ortsansässige Fachfirmen. Reisende Handwerkertrupps, die ihre Dienste an der Haustür anbieten, sollten Geschädigte meiden, warnt der VPB. Die Firmen arbeiten oft schlecht und sind bei später auftauchenden Gewährleistungsansprüchen nicht mehr zu greifen.

zuletzt aktualisiert: 27.01.2024