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Beruf & Bildung

Von unbezahlbarem Wert

Die Tarifergebnisse 2023 stehen fest - es gibt mehr Geld.

Von unbezahlbarem Wert

Bild: SKW/AdobeStock

In der vierten Tarifrunde konnten sich die Vereinigung kommunaler Arbeitgeber und die Gewerkschaften schließlich auf den Tarifabschluss für die Beschäftigten von Bund und Kommunen einigen. Ab März 2024 sollen die Löhne von Tarifangestellten um bis zu 17 Prozent steigen. Auch eine Sonderzahlung für Pflegekräfte noch in diesem Monat zählt zu den Ergebnissen. Als finanziellen Ausgleich für die inflationär gestiegenen Verbraucher- und Energiepreise forderten die Interessensvertreter/-innen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst (TVöD), darunter Gewerkschaften wie Verdi und der Deutsche Beamtenbund, eine tarifgebundene Lohnerhöhung für Angestellte und Beamte.

Tarifergebnisse 2023 - das wird sich bei Pflege-Gehältern ändern

Bei den Tarifverhandlungen kam es zu verschiedenen Beschlüssen, die alle die Gehälter von Pflegekräften betreffen, die im öffentlichen Dienst angestellt sind. Wie sich die Tarifergebnisse konkret auf den Verdienst einer Pflegefachkraft auswirken, ist in den folgenden Absätzen genauer dargestellt.

Inflationsausgleich in Höhe von 3000 Euro

Zunächst werden die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes einen Inflationsausgleich in Höhe von 3000 Euro erhalten. Der Inflationsausgleich stellt eine steuer- und abgabefreie Sonderzahlung dar. 1240 Euro der insgesamt 3000 Euro wurden im Juni 2023 an die Pflegefachkräfte ausgezahlt.

Der restliche Betrag in Höhe von 1760 Euro wird durch eine monatliche Zahlung von 220 Euro stufenweise ausgezahlt. Die Höhe des Inflationsausgleichsgeldes bezieht sich auf Vollzeitbeschäftigte. Mitarbeiter/-innen, die in Teilzeitarbeiten, erhalten die Sonderzahlung anteilig. Auch Praktikanten/-innen, Auszubildende und Studierende erhalten 1500 Euro. Im Juni bekamen sie eine Sonderzahlung von 620 Euro. Der Restbetrag wird durch eine monatliche Zahlung von 110 Euro stufenweise an sie ausgezahlt.

Erhöhung der Beträge in der Entgelttabelle ab 1. März 2024

Im März 2024 ist eine Erhöhung der Tabellenentgelte vorgesehen. Im ersten Schritt werden alle Entgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro angehoben, daraufhin erhöht sich der Betrag noch einmal um 5,5 Prozent. Insgesamt sollen die Erhöhungen mindestens 340 Euro betragen.

Erhöhung der Ausbildungsentgelte ab 1. März 2024

Auch Menschen, die gerade eine Ausbildung in der Pflege machen, sollen von den Tariferhöhungen profitieren. Die jeweiligen Auszubildendengehälter nach TVAöD, TVSöD und TVPöD sollen deshalb um einen Festbetrag von 150 Euro angehoben werden. Darüber hinaus wird die Regelung zur befristeten Übernahme von Auszubildenden wieder in Kraft gesetzt.

Kommunale Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen

Bei den Tarifverhandlungen kam es außerdem zu einer Zusatzvereinbarung für kommunale Krankenhäuser, Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen. Sie schreibt vor, dass Mitarbeitern/-innen im Gesundheitswesen, ganz unabhängig von ihrer Berufserfahrung, ein zusätzlich höheres Entgelt von ein bis zwei Stufen gewährt werden soll. Also auch in diesem Bereich erhalten Pflegekräfte im öffentlichen Dienst finanzielle Vorteile.

Tarifergebnisse 2023 - Kosten für eine Laufzeit von 24 Monaten

Die Tarifergebnisse 2023 fallen insgesamt positiv für Pflegefachkräfte aus, die im öffentlichen Dienst angestellt sind. Allerdings verursachen sowohl die Inflationszahlung als auch die Erhöhungen der Entgelttabelle hohe Kosten für den Bund. Für eine Laufzeit von 24 Monaten liegen die Kosten allein für die Tarifbeschäftigten des Bundes bei rund 1,34 Milliarden Euro. Bei gleichzeitiger und systemgerechter Übertragung auf den Beamtenbereich liegen die Kosten für den Bund sogar bei rund 4,95 Milliarden Euro. Ab 2025 rechnet man jährlich mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 3,75 Milliarden Euro für Tarifbeschäftigte und Beamte/-innen.

zuletzt aktualisiert: 15.07.2023